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    Wissenschaftsrat verlängert Reakkreditierung auf Höchstzeitraum von zehn Jahren

    Die Reakkreditierung der German Graduate School of Management and Law (GGS) durch den Wissenschaftsrat ist von bisher fünf auf den Höchstzeitraum von zehn Jahren verlängert worden. Der Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrats hat dem entsprechenden Antrag des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugestimmt. Dazu Prof. Dr. Tomás Bayón, Academic Dean der GGS: „Dies ist ein wichtiger Vertrauensbeweis für die GGS, auf den wir stolz sein können. Diese Entscheidung gibt uns Freiraum für die Bewältigung wichtiger Aufgaben und Projekte, die in den nächsten Jahren vor uns liegen.“ Lehre und Forschung auf hohem Niveau Die Akkreditierung dient als Nachweis der externen Qualitätssicherung und Einhaltung von Hochschulstandards. Private Hochschulen wie die GGS müssen vom Wissenschaftsrat als Institution akkreditiert werden. Dabei wird überprüft, ob die Hochschule in der Lage ist, Lehre und Forschung nach wissenschaftlichen Maßstäben zu leisten. Eine weitere wichtige Rolle spielen die sachliche und personelle Ausstattung sowie die Finanzierung der Hochschule. Quelle: German Graduate School of Management and Law gGmbH, Thomas Rauh vom 15.10.2013
    Bildquelle: German Graduate School of Management and Law gGmbH
     
     
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