Beliebter Gemeinschaftsstand auf der IHM: Handwerker können sich bewerben
Das „Land des Handwerks“ auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) zeigt Vorzeigeleistungen von Handwerksbetrieben aus der gesamten Bundesrepublik.
Die Sonderfläche war in den vergangenen beiden Jahren beliebter Anlaufpunkt für Besucher, Politiker und vor allem Journalisten. Denn das Handwerk präsentiert sich dort in seiner ganzen Vielfalt - vom Orthopädietechniker über den Buchbinder bis hin zum Bootsbauer. Betriebe können sich bei ihrer Handwerkskammer bewerben, die diese wiederum für einen Platz im „Land des Handwerks" auf der Internationalen Handwerksmesse vom 12. bis 18. März 2014 in München nominieren.
„Total zufrieden“
2013 vertrat Sattler Steffen Würtz die Region Heilbronn-Franken auf dem Messestand. Vor den Augen der Besucher fertigte er auf der IHM unter anderem Taschen, Gürtel und weitere Unikate aus Leder. Bemerkenswert für ihn war das große Medieninteresse: Fernseh- und Radiosender berichteten, Magazine und Handwerkszeitungen veröffentlichten Beiträge über den Sattlermeister aus Brackenheim. Darüber hinaus habe er sich auf der Messe einem großen Publikum präsentieren und sich mit Kollegen austauschen können. Mit dem Ergebnis sei er „total zufrieden“, sagt er: „Ich habe Aufträge bekommen und auch direkt auf der Messe verkauft.“
Aufmerksamkeit garantiert
Betriebe können sich für einen Platz auf dem „Land des Handwerks" bewerben - und dabei von der Aufmerksamkeit, die die Sonderfläche ihnen garantiert, profitieren. Nominiert werden die Betriebe von den Handwerkskammern. Sie sind es, die entscheiden, wer ihre Region bei der Leitmesse des Handwerks im März 2014 auf dieser exklusiven Fläche vertritt. Die Gesellschaft für Handwerksmessen mbH (GHM) fördert die Sonderfläche, so dass für die nominierten Betriebe nur eine Kostenbeteiligung von 1.500 Euro anfällt. Fragen zur Messeteilnahme beantwortet Michaela Maier von der Zentralstelle der Handwerkskammer, Telefon 07131/791-105.
Quelle: Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Kerstin Colak vom 22.11.2013
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