Deutschland braucht Fachkräfte – dieser Bedarf ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt allein nicht mehr zu decken. Daher ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz seit März 2020 in Kraft. Ziel ist es, die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern.Nun wurde das Gesetz überarbeitet und teilweise erweitert. Ziel ist es, die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland für internationale Fachkräfte zu vereinfachen. Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Mit dem neuen Gesetz werden bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschlüssen wie die Blaue Karte EU fortgeführt und teilweise erweitert. Zudem wird es möglich sein, mit einer neuen Chancenkarte nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Das Gesetz tritt dabei schrittweise in Kraft.
Die im November 2023 ersten in Kraft getretenen Änderungen betreffen insbesondere akademische Fachkräfte bei der Beantragung einer Blauen Karte EU. Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss gelten demnach zukünftig niedrigerere Gehaltsgrenzen: 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (41.041,80 €) für die Engpassberufe und Berufsanfänger*innen, sowie 50 % (45.300 €) für alle anderen Berufe.
Zudem ist neu, dass nun auch IT-Spezialist*innen ohne akademischen Abschluss die Blaue Karte EU beantragen können. Dafür müssen Sie keinen Hochschulabschluss besitzen, aber mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können. Die Gehaltsgrenze liegt hier wie bei den Engpassberufen bei 41.041,80 € im Jahr.
Um mehr Berufsgruppen die Beantragung der Blauen Karte EU zu ermöglichen, wurde im Zuge der Änderung auch die Liste der Engpassberufe erweitert. Eine Übersicht über die Liste erhalten Sie hier.
Weiterhin ist es für Fachkräfte nun auch möglich Beschäftigungen aufzunehmen, die nicht in Verbindung mit ihrer Qualifikation stehen. Diese Regelung war bisher nur in Ausnahmefällen anwendbar. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann. Ausnahmen zu dieser Neuerung gelten für reglementierte Berufe.
Im März 2024 werden die nächsten Änderungen in Kraft treten - die letzten Änderungen treten im Juni 2024 in Kraft. Ein Übersicht über alle Änderungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes finden Sie auch unter:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz
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